Kein Schadenfall ist wie der andere.
Oft geht es zu entscheiden, welche Art der Schadenregulierung für den speziellen Fall angewandt werden soll.
Handelt es sich um einen Reparaturschaden?
Liegt ein wirtschaftlicher Totalschaden vor?
Soll das Fahrzeug im Sinne des Integritätsinteresses (130%-Regel) repariert werden?
Steht eine Ersatzbeschaffung an?
All diese Dinge mögen bedacht sein, wenn ein stichhaltiges und aussagekräftiges Gutachten erstellt werden soll.
Im Privatschaden (zivilrechtlich) sind andere Sachverhalte zu klären:
- Hatte das Fahrzeug schon einen Unfallschaden?
- Waren beim Kauf des Fahrzeugs verschwiegene Mängel vorhanden?
- Liegt eine Manipulation des Wegstreckenzählers vor?
- Wurde eine vorgenommene Reparatur sach- und fachgerecht ausgeführt?
Auch hier ist eine umfangreiche Sachkenntnis erforderlich, um die entsprechenden Beweisfragen zu beantworten.
Im Bereich der Wertermittlung unterscheiden wir in der Klassifizierung unserer Gutachten.
Je nach Wunsch und Verwendung erstellen wir entweder eine Fahrzeugbewertung, ein Zeitwertgutachten oder ein detailliertes Wertgutachten mit Lichtbilddokumentation.